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K. aus dem Tibet

K. geboren am 02.09.1983 in Phongkar, Tibet. Dort ging er lediglich ein halbes Jahr zur Schule, kümmerte sich um seine kranke Mutter und arbeitete auf den Feldern. Anfangs März 2014 versandte er einige Fotos von verbrannten Landsleuten an seine engsten Freunde. Tage später verhaftete ihn die chinesische Polizei. Sie verhörten ihn und schlugen dabei gegen seinen Kopf. Da es ihm nach dem Verhör sehr schlecht ging, wurde er nach vier Tagen wieder aus der Haft entlassen. Allerdings durfte er sein Dorf nicht verlassen, was täglich von der Polizei kontrolliert wurde. Aus Wut über das Verhalten der Chinesen führte er am 10.04.2014 in Chunup Shang eine Plakataktion durch. Die Texte auf den Plakaten forderten ein freies Tibet und richteten sich  gegen die Unterdrückung durch die Chinesen.

Noch am gleichen Tag verliess er sein Dorf und fuhr mit einem Lkw nach Nepal. Dort versteckte er sich ein halbes Jahr, bis ein Schlepper ihm Papiere beschaffte und ihn mit Flugzeug und Auto am 16.08.2015  nach Basel brachte. Er lebte in Unterkünften im Kanton Baselland. Im März 2016 lernte K. die Tibeterin P.Z., während einer Veranstaltung von Dalai Lama in Genf kennen. Am 29.01.2017 kam ihr gemeinsamer Sohn L. zur Welt. Mit der Vaterschaftsanerkennung erhielt er die Bewilligung in die KU Hondrich zu seiner Familie zu wechseln. Am 28.09.2018 erhielt er den Negativentscheid für sein Asylgesuch. Viele Gründe dazu wurden aufgeführt. Unter anderen, dass die linguistische Ebene nicht eindeutig auf einen Aufenthalt in der angegebenen Region in Tibet hinweise, dass sich Ansätze von exiltibetischen Dialekts zeigen, dass sich seine Angaben zu den alltäglichen Gepflogenheiten zu Verkehr, Örtlichkeiten, Alltagswissen und Behörden in der Herkunftsregion widersprechen, dass K. für sein Alter über zu geringe Chinesisch verfüge und dass er über keine Papier verfüge. Am 13.10.2018 wurde K. am Ohr operiert. Das Inselspital attestiert, dass die Gehörschwäche durch Gewalteinwirkung der Chinesischen Polizei entstanden sein musste. Am 26.10.2018 focht er den Entscheid vom SEM an. Sein zweiter Sohn kam am 27.05.2019 zur Welt. Aufgrund der Corona-Situation wurde ihm und seiner Familie im März 2020 ein Umzug in eine Wohnung im Gwatt erlaubt. Er kann in einer Firma in Boll arbeiten.

Doch dann, am 06.07.2020, findet das kurze Familienglück ein Ende. Seine hängige Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht wird definitiv abgewiesen. Er muss die Arbeit aufgeben und muss die Schweiz verlassen, kann aber nicht nach China abgeschoben werden. Seine Ehre ist verletzt, für ihn hat die Wahrheit einen hohen Stellenwert. Er kann nicht verstehen, dass ihm nicht geglaubt wird. Er erhält Nothilfe und muss in eines der Rückkehrzentren. Trotz allem zeichnet sich ein bescheidener Ausweg ab. Er und seine Familie werden mit viel Glück einen Unterschlupf in einer privaten Unterkunft finden, jedoch ohne Arbeit und Zukunft einfach warten müssen.